Steuerberechnung Kapitalleistungen aus Vorsorge(2. Säule und Säule 3a)
Solche Kapitalleistungen werden separat besteuert.
- Bis 2003 beträgt die Steuer 1/5 der Einkommensteuer (Staats-, Gemeinde-, Kirchen- und direkte Bundessteuer)
- Ab 2004 beträgt die Steuer 1/4 der Einkommenssteuer (Staats-, Gemeinde-, und Kirchensteuer) und 1/5 der direkten Bundessteuer.
Hinweis: Geben Sie im Eingabeformular für die Berechnung die Kapitalleistung als steuerbares Einkommen ein.
zum Eingabeformular Berechnung